Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.10.1990 - 6 U 223/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3405
OLG Celle, 17.10.1990 - 6 U 223/89 (https://dejure.org/1990,3405)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.10.1990 - 6 U 223/89 (https://dejure.org/1990,3405)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 6 U 223/89 (https://dejure.org/1990,3405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarminderung trotz mängelfreier Leistung? (IBR 1991, 330)

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 371
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07

    Bauarbeiten zur Errichtung der Schleuse Uelzen II im Elbeseitenkanal;

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung und Literatur hierzu die Auffassung vertreten, dass die Vergütungsansprüche der Bauunternehmer aus Abschlagsrechnungen ebenfalls gesondert verjähren können (vgl. z. B. OLG Celle, 6. Zivilsenat, BauR 1991, 371. ferner Thode, ZfBR 1999, 116124. Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 632 a Rdnr. 7. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 2362 a. E.).
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 24 U 194/20

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für die Errichtung eines Bungalows; Einrede

    Abschlagsforderungen unterliegen zwar einer selbstständigen Verjährung (vgl. BGH, Urteil vom 05. November 1998 - VII ZR 191/97 - zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 6 U 223/89 -zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 27.03.2003 - 14 U 19/02

    Anspruch auf Architekten- und Ingenieurhonorar für nicht erbrachte Leistung;

    Daher ist der volle Vomhundertsatz dieser Leistungsphase von 11 % um 2 % auf 9 % zu kürzen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2000, 290, 292; OLG Hamm, BauR 1994, 793, 794; OLG Celle BauR 1991, 371; Locher/Koeble/Frick, Kommentar zu HOAI, 8. Aufl., § 5 Rn. 17, 19, 21).
  • OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 106/93

    Aufklärungspflicht des Architekten über die Gebührenhöhe

    Unabhängig von der zwischen den Parteien bestehenden Streitfrage, ob der Kläger die vorgelegte Kostenschätzung nach DIN 276 schon vor oder erst nach Beendigung der Vertragsbeziehungen fertigte, und obgleich die Kostenschätzung nach DIN 276 in der Regel eine zentrale Leistung der Leistungsphase 2 nach § 15 HOAI darstellt, scheidet eine Honorarkürzung aus, weil die Kostenschätzung für den Beklagten jedenfalls nicht entscheidungserheblich war (vgl. OLG Celle, BauR 1991, 371).
  • OLG Braunschweig, 27.06.2002 - 8 U 135/00

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Architektenhonorar; Genehmigungsplanung;

    Denn abweichend von dem vorstehenden Grundsatz, dass die Nichterbringung von Einzelleistungen eines Leistungsbildes sich nicht auf die erfolgsbezogene Vergütung des Architekten/Ingenieurs auswirken, ist nach herrschender Meinung (OLG Hamm BauR 1994, 793, 794; OLG Celle BauR 1991, 371; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, a. a. O.; Locher/Koeble/Frik, a. a. O., § 5 Rn. 18 m. w. N.; Rn. 20) ein Honorarabzug jedenfalls dann vorzunehmen, wenn zentrale oder wesentliche Leistungen nicht erbracht wurden.
  • OLG Naumburg, 27.09.2001 - 2 U 25/01

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen einer

    Etwas anderes soll ausnahmsweise nur dann gelten, wenn der Auftragnehmer zentrale Leistungen aus den einzelnen Leistungsphasen nicht erbringt (Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 7. Aufl. Rdnr. 20 zu § 5 HOAI , OLG Hamm NJW-RR 1990, 522 OLG Celle BauR 1991, 371 , OLG Düsseldorf BauR 1994, 133 ; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage Rdnr. 699).
  • OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 160/93

    ARCHITEKT; AUFKLÄRUNG; HONORAR

    Unabhängig von der zwischen den Parteien bestehenden Streitfrage, ob der Kläger die vorgelegte Kostenschätzung nach DIN 276 schon vor oder erst nach Beendigung der Vertragsbeziehungen fertigte, und obgleich die Kostenschätzung nach DIN 276 in der Regel eine zentrale Leistung der Leistungsphase 2 nach § 15 HOAI darstellt, scheidet eine Honorarkürzung aus, weil die Kostenschätzung für den Beklagten jedenfalls nicht entscheidungserheblich war (vgl. OLG Celle, BauR 1991, 371).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht